Vertrag für Verkaufsstellen

Grundlage für das „Verkaufsstelle werden“ Formular

Vertrag für Verkaufsstellen zwischen der Nordbrief GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Mats Bergemann und Michael Ulbrich, Herrenholz 12, 23556 Lübeck – im folgenden „Nordbrief“ genannt –

und

der im folgenden Formular benannten Partei – im folgenden „Verkaufsstelle“ genannt –

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1 Pflichten von Nordbrief
(1) Schaffung der materiellen Voraussetzungen für die Verkaufsstelle. Dazu stellt Nordbrief der Verkaufsstelle folgendes zur Verfügung:
– Briefmarken zum Verkauf im Namen und auf Rechnung der Nordbrief GmbH
– Info-Material zu Nordbrief
(2) Anleitung der Mitarbeiter der Verkaufsstelle zum Thema Nordbrief durch die Nordbrief GmbH
(3) Regelung aller sich aus den allgemeinen Leistungsbedingungen für Briefzustellungen ergebenden Ansprüche der Kunden.

§ 2 Rechte von Nordbrief
(1) Die Briefmarken bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Nordbrief
(2) Nordbrief hat das Recht, von der Verkaufsstelle die Rückerstattung der gemäß §1 Abs. 3 entstandenen Kosten zu fordern, sofern diese durch Pflichtverletzung der Verkaufsstelle entstanden sind.

§ 3 Pflichten der Verkaufsstelle
(1) Verkauf von Briefmarken für und im Auftrage von Nordbrief zu den im Vertrag genannten Bedingungen.
(2) Beratung und Unterstützung der Kunden beim Kauf von Briefmarken, Information zum Zustellgebiet und Besonderheiten durch Auslage der Informationsunterlagen.
(3) Annahme von frankierten Briefsendungen, die für die Beförderung durch Nordbrief bestimmt sind.
(4) Kassieren der Geldbeträge für verkaufte Briefmarken entsprechend den aufgedruckten Preisen.
(5) Schaffung einer Abholmöglichkeit für die Briefsendungen, die für die Beförderung durch Nordbrief bestimmt sind.
(6) Bereitstellung eines Standortes für die Briefkastenaufstellung. Der Briefkasten wird kostenfrei von Nordbrief bereitgestellt und aufgestellt.
(7) Aufstellung eines bereitgestellten Hinweisschildes mit der Aufschrift „Der Verkauf der Briefmarken erfolgt im Namen und auf Rechnung der NordBrief.“
(8) Die Verkaufsstelle stellt sicher, dass von jedem Markenwert mindestens ein Exemplar stets vorrätig ist.

§ 4 Rechte der Verkaufsstelle
(1) Die Verkaufsstelle ist berechtigt, Briefmarken im Rahmen der Universaldienstleistung für den Nominalwert umsatzsteuerfrei im Namen und auf Rechnung der Nordbrief GmbH zu verkaufen.
(2) Der Erwerb der Briefmarken sowie deren Verkauf an Kunden über die Verkaufsstelle stellen einen durchlaufenden Posten dar. Diese Vorgänge sind nicht umsatzsteuerbar.
(3) Die Verkaufsstelle hat im Zusammenhang mit dem Verkauf der Briefmarken keine umsatzsteuerlichen Meldepflichten. Diese sind lediglich für die Gutschriften der Vermittlungsprovision notwendig.

§ 5 Abrechnung
(1) Die Verkaufsstelle erhält die Briefmarken zum Verkauf gegen Rechnung bei der Bestellung.
(2) Abgerechnet wird der gelieferte Markenwert. Die Verkaufsstelle erhält eine Vermittlungsprovision von 5 % des Bestellwertes oder 10 % bei Werbung (Mindestgröße A3) im Gutschriftverfahren inkl. Umsatzsteuer.
(3) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung der Briefmarken ohne Abzüge zu überweisen. Optional ist auch ein Lastschriftmandat möglich.
(4) Nordbrief-Briefmarken sind nach UstG umsatzsteuerfrei.
(5) Die Vermittlungsprovision wird zu den bekannten Konditionen abgerechnet. Im Gutschriftverfahren erfolgt die Trennung zwischen der umsatzsteuerfreien Abgabe der Briefmarken zum aufgedruckten Wert und der Vermittlungsprovision, die zuzüglich 19 % Umsatzsteuer berechnet wird.

§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Für den Vertrag finden Anwendung:
– die Bedingungen zur Beförderung von Briefsendungen nach der D-Lizenz, das Postgeheimnis lt. Postgesetz sowie das Datenschutzgesetz (bei Inkrafttreten von o 3 Abs.3 ff.)
– das Vertragsgesetz
(2) Beide Vertragspartner sind verpflichtet, sich aus dem Vertrag ergebende Fragen in Grundsatzberatungen zu klären.
(3) Der Vertrag tritt mit Absenden des Formulars in Kraft. Für den Vertrag gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Eine Aufhebung innerhalb kürzerer Frist ist im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform.
(4) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus diesem Vertrag ist Lübeck.
(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die der wirtschaftlichen Bedeutung der rechtsunwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.

Stand: 01.09.2025