Es muss eine Vollmacht der zu pflegenden oder betreuten Person vorliegen. Gerichtlich bestellte Betreuer benötigen einen gerichtlichen Beschluss, der die Entgegennahme und Bearbeitung der Post erlaubt.
SERVICE: NACHSENDE- & LAGERUNGSAUFTRÄGE
Es muss eine Vollmacht der zu pflegenden oder betreuten Person vorliegen. Gerichtlich bestellte Betreuer benötigen einen gerichtlichen Beschluss, der die Entgegennahme und Bearbeitung der Post erlaubt.
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